Die einzelnen Abteilungen des TSV Oberreitnau heißen Sie jederzeit zu einem Schnuppertraining willkommen. Melden Sie sich beim jeweiligen Übungsleiter oder kommen Sie einfach vorbei. Die Trainingszeiten der einzelnen Abteilungen können Sie im Menü Downloads unter Hallenbelegung Freizeitzentrum und Trainingszeiten als PDF herunterladen.
Um Mitglied in unserem Sportverein zu werden, müssen Sie einen Aufnahmeantrag ausfüllen. Diesen erhalten Sie bei den Übungsleitern oder können ihn unter dem Menüpunkt Downloads herunterladen.
Du bist schon Mitglied und bei einer Sportgruppe gemeldet und möchtest die Gruppe wechseln oder mehrere Angebote gleichzeitig wahrnehmen. Dann reiche eine Änderungsmeldung ein, entweder per Mail über verein@tsv-oberreitnau.de oder lade das Formular im Menüpunkt Downloads herunter und reiche es beim Trainer oder im Briefkasten am Sportplatz ein.
Mitgliedsbeiträge TSV 1921 Oberreitnau e. V. pro Jahr
Die einzelnen Abteilungen können Zusatzbeiträge erheben.
60 Euro - Erwachsene
30 Euro - Kinder bis 14 Jahre
40 Euro - Jugendliche 15 bis 18 Jahre
40 Euro - Auszubildende, Schüler, Zivis, Studenten ab dem 18. Lebensjahr
110 Euro - Familienbeitrag
40 Euro - Senioren ab dem 65. Lebensjahr
25 Euro - Passive Mitglieder
60 Euro - Eltern-Kind-Turnen pro Familie
Alle teilnehmenden Kinder und ein Elternteil müssen angemeldet sein.
Zusatzbeitrag: Fußball 10 Euro
Ein und Austritt in/aus dem Verein regelt unsere Satzung. Hier ein Auszug aus §3 u.a. zur Kündigung
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die schriftlich beim Vorstand um Aufnahme nachsucht.
2. Die Aufnahme Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung an den Vereinsausschuß zu. Dieser entscheidet endgültig.
3. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
5. Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist bis zum 30. November eines jeden Jahres möglich. Ein Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung des Jahresbeitrages besteht nicht.
6. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verstößt, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße gegen die Vereinssatzung schuldig gemacht hat oder innerhalb eines Jahres seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger, schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist.
7. Über den Ausschluß entscheidet der Vereinsausschuß mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Gegen den Beschluß des Vereinsausschusses ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe die schriftliche Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Diese entscheidet alsdann mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen auf ihrer ordentlichen Versammlung, sofern vorher keine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfindet.
8. Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vereinsausschuß seinen Beschluß für vorläufig vollziehbar erklären.
9. Die Entscheidungen des Vereinsausschusses und der Mitgliederversammlung sind nicht anfechtbar. Die Beschlüsse sind dem betroffenen Mitglied mittels eingeschriebenen Brief zuzustellen.
TSV 1921 Oberreitnau e.V.
Bodenseestr. 50
88131 Lindau
verein@tsv-oberreitnau.de
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